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   VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21   

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VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21 (https://dejure.org/2023,24906)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2023 - 20-VI-21 (https://dejure.org/2023,24906)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2023 - 20-VI-21 (https://dejure.org/2023,24906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; BV Art. 3 Abs. 1, Art. 3a S. 1, Art. 91 Abs. 1, Art. 101, Art. 118 Abs. 1
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • beck-blog

    BayVerfGH hat echt Mühe, die Verfassungsbeschwerde "kaputtzuschreiben": Das kostet! 750 Euro!

  • IWW

    Art. 51 Abs. 2 S. 1 VfGHG, § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG
    VfGHG, OWiG

  • rewis.io

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verletzung rechtlichen Gehörs, Entscheidungserhebliches Vorbringen, Gerichtliche Aufklärungspflicht, Geschwindigkeitsüberschreitung, Beweisermittlungsantrag, Ablehnung eines Beweisantrags, Verletzung des rechtlichen Gehörs, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 30; vom 30.10.2019 - Vf. 52-VI-18 - juris Rn. 26; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 28, vom 21.12.2020 - Vf. 20-VI-18 juris Rn. 15).

    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 33; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn 19).

    Insbesondere setzt eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt (VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 40; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung (VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung ziehen, soweit es nach den Verfahrensvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben kann oder muss (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 33; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist zwar Beschwerdegegenstand grundsätzlich die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung ist für die verfassungsgerichtliche Prüfung allerdings dann unmittelbar maßgeblich, wenn das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vorzunehmen hat (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 24, vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36, jeweils m. w. N.).

    a) Der Verfassungsgerichtshof hat bisher offengelassen, ob sich das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK positivrechtlich normiert ist und wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG herleitet (BVerfG vom 26.5.1981 BVerfGE 57, 250/274 f.; vom 12.11.2020 NJW 2021, 451 Rn. 31 ff.), als ein verfassungsbeschwerdefähiger Grundrechtsanspruch auch aus Art. 101 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ergibt (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/105; vom 17.11.2014 VerfGHE 67, 291 Rn. 51; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 36; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 3).

    aa) In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Betroffene zur Wahrung des verfassungsprozessualen Grundsatzes materieller Subsidiarität seinen Anspruch auf Zurverfügungstellung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend zu machen und bei dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG zu stellen (VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 40; VerfGH RhPf vom 25.5.2020 - VGH B 17/20 - BeckRS 2020, 62788 Rn. 8; vom 20.7.2020 - VGH B 46/20 u. a. - BA S. 6; vom 18.8.2020 - VGH B 49/20 - BA S. 6, jeweils nicht veröffentlicht; vom 21.6.2021 - VGH A 39/21 - juris Rn. 27).

    Der Betroffene muss in aller Regel schon bei der Verwaltungsbehörde eine Herausgabe der von ihm für eine Überprüfung des Messergebnisses und zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens erforderlich gehaltenen Daten beantragen und im Fall einer Ablehnung auch insoweit den Rechtsweg erschöpfen, d. h. eine gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG herbeiführen (VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris 40 ff.).

  • VerfGH Bayern, 27.12.2022 - 32-VI-22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich auf diesem Weg zu erheben (vgl. VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 42; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.).

    Er muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH vom 2.2.2017 - Vf. 36-VI-14 - juris Rn. 23; vom 28.1.2020 - Vf. 56-VI-18 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 39; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 10.3.2016 - 2 BvR 408/16 - juris Rn. 3; vom 22.5.2017 NJW 2017, 3141 Rn. 3).

    Die Unzulässigkeit erfasst alle erhobenen Grundrechtsrügen, soweit diese auf die Versagung der o. g. Informationen gestützt werden (vgl. zum rechtlichen Gehör VerfGH vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Stützt sich eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, muss sich der Beschwerdeführer mit jeder dieser Begründungen befassen (VerfGH vom 7.11.2019 - Vf. 46-VI-18 - juris Rn. 19; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 20; vom 10.12.2019 - Vf. 47-VI-18 - juris Rn. 21; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Denn der Beschwerdeführer muss seinen Substanziierungspflichten innerhalb der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG genügen (vgl. VerfGH vom 15.8.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 15; vom 8.11.2019 - Vf. 48-VI-18 - juris Rn. 22; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 41; vom 23.2.2022 BayVBl 2022, 407 Rn. 52).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

    Die Verletzung rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Hat er dies versäumt, ist es ihm verwehrt, sie nachträglich auf diesem Weg zu erheben (vgl. VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 42; vom 27.12.2022 - Vf. 32-VI-22 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.).

    Insbesondere setzt eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Darlegung eines Grundrechtsverstoßes voraus, dass sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt (VerfGH vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 40; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 14; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21
    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist zwar Beschwerdegegenstand grundsätzlich die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn 19).

  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19

    Verfassungsbeschwerde wegen genereller Versagung des Begehrens auf

  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte

  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

  • VerfGH Bayern, 02.02.1966 - 75-VI-65
  • KG, 12.04.2022 - 3 Ws (B) 61/22

    Informationsrechte bei standardisiertem Messverfahren

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

  • KG, 08.12.2023 - 3 ORbs 229/23

    Standardisierung auch bei "Erfassungsminus" durch neue Softwareversion

    Durch das Stellen von Beweisanträgen, Beweisermittlungsanträgen und Beweisanregungen hat der Betroffene ausreichende prozessuale Möglichkeiten, weiterhin auf Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme Einfluss zu nehmen" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2023 a.a.O.; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 15. September 2023 - Vf. 20-VI-21 -, juris).
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